03.08.2020
Auffahrunfall: Eine Frage des Beweises

Ein Autofahrer war auf einen vorausfahrenden Pkw aufgefahren, weil dieser ohne ersichtlichen Grund plötzlich stark abgebremst wurde. In diesem Fall ist er nur zum Teil für die Folgen der Kollision verantwortlich. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 18. Februar 2020 entschieden (2 O 344/19).
Der Entscheidung lag der Fall eines Autofahrers zugrunde, der mit seinem Personenkraftwagen nach rechts auf eine Vorfahrtsstraße abgebogen war. Auf dieser näherte sich von hinten ein Fahrzeug.
Auffahrunfall wegen behaupteten Eichhörnchens auf der Straße
Nachdem die Autos mehrere hundert Meter hintereinander hergefahren waren, bremste der Vorausfahrende seinen Wagen nach Aussage des hinter ihm fahrenden Klägers mehrmals ab. Darum wollte ihn dieser überholen. Als der Mann sich nun im Beschleunigungsvorgang befand, leitete der Beklagte ohne ersichtlichen Grund eine Vollbremsung ein. Dadurch kam es zu einem Auffahrunfall.
Weil er nicht mit der Vollbremsung habe rechnen müssen, hielt der Fahrer den Vorausfahrenden für dessen Folgen verantwortlich. Er müsse ihm daher 100 Prozent des ihm bei der Kollision entstandenen Schadens ersetzen.
Das sah der Beklagte völlig anders. Er behauptete, dass es sich um einen klassischen Auffahrunfall gehandelt habe. Weil ein Eichhörnchen die Straße überquert habe, habe er sein Fahrzeug leicht abgebremst.
Der Hintermann sei in dieser Situation entweder aus Unachtsamkeit oder wegen einer überhöhten Geschwindigkeit auf sein Auto aufgefahren und sei daher allein für den Unfall verantwortlich.
Kein Beweis des ersten Anscheins
Doch dem schloss sich das Ravensburger Landgericht nicht an. Es gab der Klage des Auffahrenden allerdings nur zum Teil statt.
Nach der Befragung der Unfallzeugen zeigten sich die Richter davon überzeugt, dass der Beklagte seinen Personenkraftwagen ohne ersichtlichen Grund stark abgebremst hat. Er habe daher gegen § 4 Absatz 1 Satz 2 StVO verstoßen.
Ein Kleintier wie ein Eichhörnchen rechtfertige kein starkes Bremsen, wenn dadurch die Verkehrssicherheit der nachfolgenden Fahrzeuge beeinträchtigt werde. Unabhängig davon hätten die Zeugen nicht bestätigt, ein Tier wahrgenommen zu haben.
Es greife daher kein Beweis des ersten Anscheins, nach dem davon ausgegangen werde, dass ein Auffahrender für eine Kollision verantwortlich ist.
Mehrfache Bremsmanöver hätten Warnung sein müssen
Ihn treffe trotz allem ein Mitverschulden. Denn er habe offenkundig keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zum vorausfahren Pkw eingehalten.
Das wäre nämlich nur dann der Fall gewesen, wenn er hinter dem Vordermann auch dann hätte anhalten können, wenn dieser plötzlich bremst. Das gelte in dem entschiedenen Fall umso mehr, weil dieser sein Auto bereits vor seiner Vollbremsung mehrfach stark abgebremst hatte.
Der Mann habe daher mit einem erneuten Bremsmanöver rechnen müssen.
Wegen seines unmotivierten Bremsens hielten die Richter gleichwohl den Beklagten überwiegend für den Unfall verantwortlich. Er muss dem Kläger daher 60 Prozent seines ihm durch die Kollision entstandenen Schadens ersetzen.
(Quelle VersicherungsJournal 19.05.2020)
Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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