29.10.2018
Schmerzensgeld für Muskelkater?

Wer sich nach einem elektrischen Muskelstimulations-Training für mehrere Tage unwohl fühlt, hat keinen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes. Das hat das Landgericht Köln mit einem am Dienstag veröffentlichen Urteil vom 11. Juli 2018 entschieden (18 O 73/16).
Die Klägerin hatte sich im November 2015 in den Geschäftsräumen der Beklagten einem sogenannten Elektro-Myo-Stimulationstraining (EMS) unterzogen. Bei dem Training werden Muskelpartien durch elektrische Impulse stimuliert. Es soll dazu dienen, Muskeln aufzubauen. Das Training soll außerdem beim Abnehmen helfen.
Doch anstatt des erhoffen Trainingserfolges litt die Klägerin anschließend unter Kopf- und Muskelschmerzen, Unwohlsein, Schlafstörungen und einem erhöhten Wert eines Enzyms im Blut. Die Klägerin befürchtete wegen des erhöhten Wertes, ihr drohe, ein akutes Nierenversagen zu erleiden. Sie forderte daher von der Beklagten die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 5.500 Euro.
Erfolglose Klage
Ohne Erfolg: Das mit dem Fall befasste Kölner Landgericht hielt die Klage für unbegründet und wies sie zurück.
Nach Aussage eines vom Gericht beauftragten medizinischen Sachverständigen bestand bei der Klägerin trotz des erhöhten Enzymwertes zu keinem Zeitpunkt die Gefahr des von ihr befürchteten Nierenversagens. Der Gutachter hielt es außerdem für ausgeschlossen, dass die von der Klägerin behaupteten anhaltenden Kopfschmerzen sowie die Schlafstörungen Folge des EMS-Trainings waren.
Mehrtägiger Muskelkater
Auf das Training zurückzuführen seien vielmehr allenfalls vorübergehende Kopfschmerzen sowie ein heftiger Muskelkater, der Folge der für die Klägerin ungewohnten Belastung gewesen sei.
Ein mehrtägiger Muskelkater stellt nach Überzeugung des Gerichts jedoch keine derart erhebliche Einschränkung dar, dass er einen Schmerzensgeldanspruch rechtfertigen könnte. Denn damit sei auch bei einer Belastung der Muskeln nach einer sportlichen Betätigung zu rechnen. Das gelte gegebenenfalls auch für mehrtägige Belastungskopfschmerzen. Die Klägerin geht daher leer aus.
(Quelle VersicherungsJournal 02.08.2018)
Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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