Fast 44 Prozent aller Bürger ab 14 Jahren sind hierzulande ehrenamtlich tätig, so das Ergebnis einer vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebenen und kürzlich veröffentlichten Studie. Erleidet jedoch ein Ehrenamtlicher während seiner freiwilligen Tätigkeit einen Schaden, ist der gesetzliche Versicherungsschutz in der Regel nicht ausreichend, um alle möglichen finanziellen Folgen auszugleichen.
In etwa 31 Millionen Bundesbürger ab 14 Jahren engagieren sich ehrenamtlich. Dies zeigt die kürzlich veröffentlichte, aktuelle Auflage des Freiwilligensurveys, der größten Untersuchung zur Zivilgesellschaft und zum freiwilligen Engagement in Deutschland.
Für die Studie, die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) seit 1999 alle fünf Jahre erstellt wird, wurden zuletzt 28.690 Personen befragt.
Immer mehr Ehrenamtliche
Die 31 Millionen entsprechen einem Anteil von 43,6 Prozent der Bevölkerung dieser Altersgruppe. Die meisten Ehrenamtlichen sind mit einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von jeweils rund 47 Prozent bei den 14- bis 29-Jährigen und den 30- bis 49-Jährigen zu finden. Danach folgen mit 45,5 Prozent die 50- bis 64-Jährigen und mit 34 Prozent die ab 65-Jährigen.
Etwa ein Drittel der Ehrenamtlichen ist seit über zehn Jahren freiwillig tätig. Die meisten, nämlich 16,3 Prozent aller Ehrenamtlichen, engagieren sich im Bereich Sport, rund jeweils neun Prozent in der Schule und im Kindergarten sowie auf dem Gebiet Kultur und Musik, 8,5 Prozent im sozialen Bereich und 7,6 Prozent auf einem religiösen Gebiet.
Mehr als 58 Prozent der Ehrenamtlichen engagieren sich bis zu zwei Stunden pro Woche. Auf mehr als sechs Stunden wöchentlich kommen über 18 Prozent. Laut BMFSFJ ist zudem die Bereitschaft aller Personen, die sich derzeit noch nicht freiwillig engagieren, dies künftig zu tun, hoch.
Mehr als jeder Zweite, der noch nicht ehrenamtlich tätig war, ist nach eigenem Bekunden bereit, sich zukünftig freiwillig zu engagieren. Dies hat sich bereits bestätigt, denn schon letztes Jahr haben sich Zigtausende Bürger, die bisher kein Ehrenamt hatten, freiwillig um Flüchtlinge gekümmert.
Gesetzliche Unfallversicherung für Ehrenamtliche ...
Doch wie sieht es mit der Absicherung der Ehrenamtlichen aus? Wer im Interesse der Allgemeinheit tätig ist, steht unter bestimmten Voraussetzungen wie ein Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Wichtig dabei ist, dass der Betroffene freiwillig für bestimmte Träger und Einrichtungen ehrenamtlich tätig ist und für den Zeit- und Arbeitsaufwand keine Entlohnung bekommt. Gesetzlich unfallversichert sind zum Beispiel Ehrenamtliche, während sie für ein Rettungs- oder Zivilschutzunternehmen sowie in der Wohlfahrtspflege tätig sind.
Dazu zählen beispielsweise die Helfer bei der Caritas, beim Deutschen Roten Kreuz oder bei einer freiwilligen Feuerwehr. Eine gesetzliche Unfallabsicherung genießen zudem Personen, die in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen wie einer Kirche, einer Gemeinde oder einer Schule ein Ehrenamt ausüben.
Ebenfalls unter dem gesetzlichen Unfallschutz stehen alle, die sich in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Einwilligung von Kommunen zum Wohle der Allgemeinheit ehrenamtlich engagieren.
... gilt nicht für alle freiwilligen Helfer
Ehrenamtliche genießen jedoch nur während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit, nicht jedoch im Rahmen einer Vereinstätigkeit, die nicht der Allgemeinheit dient, eine gesetzliche Absicherung. Dies gilt zum Beispiel nicht für gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger wie den Vereinsvorstand, Kassenwart, Schriftführer oder Schiedsrichter eines Vereins oder einer gemeinnützigen Organisation.
Allerdings kann der jeweilige Verein oder die Organisation, aber auch der Ehrenamtsträger selbst, freiwillig eine gesetzliche Unfallversicherung beispielsweise bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) abschließen.
Mehr Details zum Thema Absicherung im Ehrenamt bietet die Broschüre „Zu Ihrer Sicherheit“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Speziell für Helfer, die sich für Flüchtlinge engagieren, gibt es von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) den vierseitigen Ratgeber „Versicherungsschutz bei der Flüchtlingshilfe“ zum Download.
Dem DGUV-Ratgeber ist weiter zu entnehmen, dass Bürger, die sich ehrenamtlich für Flüchtlinge engagieren, nur gesetzlich unfallversichert sind, wenn sie diesbezüglich für Kommunen, Wohlfahrtsverbände oder Kirchen tätig sind. „Unversichert bleiben Aktivitäten, die Privatleute ohne Auftrag der Kommune in Eigenregie mit den Flüchtlingen durchführen, wie zum Beispiel private Ausflüge, sportliche Aktivitäten, Einladungen zum Essen ...“, so die Aussage des DGUV.
Absicherungslücken beheben
Doch selbst wenn ein Anspruch auf Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, reichen diese bei einem längeren Verdienstausfall oder bei einer unfallbedingten Invalidität oft nicht aus, um die dadurch verursachten Einkommenseinbußen und Zusatzkosten auszugleichen.
Vereine oder Organisationen können daher für ihre Mitglieder einen Gruppenunfallvertrag im Rahmen einer privaten Unfallversicherung abschließen, der alle Personen während ihrer freiwilligen Tätigkeit für den Verband oder die Organisation absichert.
Wer als Einzelner sichergehen möchte, dass er umfassend abgesichert ist, kann selbst mit einer privaten Unfallversicherung vorsorgen. Deren Leistungen wie die Höhe einer Renten- und/oder Kapitalleistung im Falle eines bleibenden Gesundheitsschadens können im Gegensatz zur gesetzlichen Absicherung individuell sowie bedarfsgerecht vereinbart werden.
(Quelle VersicherungsJournal 06.05.2016)
Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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