30.11.2015
Advent, Advent, die Wohnung brennt

In den vergangenen Jahren war in der Adventszeit ein starker Anstieg der Brandschäden im Vergleich zu den sonstigen Monaten zu beobachten. Trotz in etwa gleichbleibender Schadenzahl ist die durchschnittliche Schadensumme deutlich zurückgegangen, wie Zahlenmaterial des GDV zeigt. Zu den wichtigsten Sicherheitstipps gehört die Installation von Rauchmeldern.
Auch 2014 lag die Zahl der Adventsbrände um 40 Prozent höher als in den übrigen Monaten, wie aus gestern vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) veröffentlichten Zahlen hervorgeht.
Als Hauptursachen für die Brände nennt der Versichererverband brennende Adventskränze und Weihnachtsbäume sowie querfliegende Silvesterraketen und unachtsam gezündete Feuerwerkskörper.
Schadendurchschnitt zum zweiten Mal gesunken
In den Wochen um den letzten Jahreswechsel herum hatten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer 11.000 Brände zu verzeichnen. Dies liegt in etwa auf dem Niveau der vergangenen fünf Jahre. Allerdings waren es vor zehn Jahren noch in etwa doppelt so viele.
Die Versicherungsleistungen von 25 Millionen Euro in 2014 lagen ein Siebtel niedriger als im Jahr zuvor und um über ein Fünftel niedriger als im Vorvorjahr. Dementsprechend war auch der Durchschnittsschaden zum zweiten Mal in Folge rückläufig. Von 2.900 Euro in 2012 hat sich der durchschnittliche Schaden auf nur noch 2.300 im vergangenen Jahr reduziert, was in etwa auf dem Niveau von 2008 liegt.
Tipps zur Schadenprävention
Vor diesem Hintergrund gibt der GDV zahlreiche Sicherheitstipps zur Schadenprävention, die Vermittler zur Kundenansprache nutzen können:
• „Kaufen Sie den Weihnachtsbaum erst kurz vor dem Fest.
• Stellen Sie Fluchtwege sicher und halten Sie Abstand zu brennbaren Stoffen wie Gardinen und Vorhängen.
• Stellen Sie den Weihnachtsbaum auf den Boden. Befestigen Sie ihn in einem stabilen und mit Wasser gefüllten Christbaumständer.
• Gießen Sie Ihren Weihnachtsbaum regelmäßig. Ein trockener Baum brennt wie Zunder!
• Vermeiden Sie leicht brennbaren Weihnachtsbaumschmuck, wie Strohsterne oder Dekoschleifen.
• Achten Sie auf feste Kerzenhalter. Kerzen gehören nicht unter Äste oder Zweige.
• Zünden Sie die Kerzen immer von oben nach unten an: Beginnen Sie an der Baumspitze. Löschen Sie die Kerzen von unten nach oben.
• Lassen Sie Ihren Weihnachtsbaum nie unbeaufsichtigt. Behalten Sie Ihre Kinder und Haustiere immer im Auge.
• Sorgen Sie vor: Halten Sie für den Fall der Fälle Löschmittel, wie Wassereimer oder Handfeuerlöscher, bereit.“
Problematischer Verzicht auf Rauchmelder
Als weitere Präventionsmaßnahme führt der GDV die Installation von Rauchwarnmeldern an, was in allen Bundesländern bis auf Berlin und Brandenburg bereits Pflicht ist. Welche zum Teil deutlich unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern gelten, hat die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ auf dieser Internetseite zusammengestellt.
Hier haben Vermittler auch einen Anlass zur Kundenansprache. Denn wer trotz entsprechender Pflicht keine Rauchwarnmelder installiert, kann im Ernstfall Probleme mit seinem Versicherungsschutz bekommen, weil der Versicherer die Leistung (teilweise) wegen Obliegenheitsverletzung verweigern kann.
Denn laut den GDV-Musterbedingungen für die Hausrat- (VHB) und die Wohngebäudeversicherung (VGB) gehört „die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften“ zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor Eintritt des Versicherungsfalls (Abschnitt B § 8 Nummer 1 VHB 2010 beziehungsweise VGB 2010).
Dies setzt allerdings voraus, dass das Fehlen von Rauchwarnmeldern nachweislich zu einer Vergrößerung eines Schadens am Gebäude oder Hausrat geführt hat.
(Quelle VersicherungsJournal 25.11.2015)
Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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